Vertragsbedingungen aus unserem Pensionsvertrag
Der Tierhalter versichert der Hundepension, dass sein Tier bei Abgabe ordnungsgemäß bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt angemeldet, Haftpflicht versichert, sozial verträglich, vollständig geimpft (Impfpass bitte bei Abgabe des Hundes mitbringen) und gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes alle die dadurch entstandenen Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung aller angesteckten Hunde.Wir empfehlen, bei dem Hund ca. 1 Woche vor dem Aufenthalt bei uns eine Anti-Parasitenbehandlung (Floh- und Zeckenprophylaxe) vorzunehmen z.B. mit Frontline oder Ex-Spot. Ebenfalls empfehlen wir eine Wurmkur.
Die Pension versichert, dass der Gasthund mit uns in Haus und Garten lebt und nicht in der Box oder im Zwinger untergebracht wird. Um unsere und unsere anderen Gasthunde zu schützen muß daher ein Hund, der sich aggressiv und zerstörerisch verhält, unverzüglich wieder abgeholt werden. Ist eine Abholung seitens des Halters nicht möglich, so wird dieser Hund in eine andere Betreuung z.B. Tierheim mit Zwingerhaltung gebracht. Die Kosten, die hierfür entstehen, übernimmt im vollen Umfang der Hundehalter.
Richtet das Tier in der Pension Schäden an ( zerbissene Schuhe, beschädigte oder zerkratzte Möbel etc.), so haftet hierfür der Eigentümer, wenn es sich um größere Beschädigungen handelt und der Schaden über 50 EUR liegt. Für Schäden, die das Tier bei Dritten anrichtet, haftet alleine der Eigentümer. Für einen durch den Hund entstandenen Schaden wird bei Abholung ein Pauschalbetrag erhoben, der nach Beseitigung des Schadens verrechnet wird.
Erkrankt das Tier in der Zeit der Pension und bedarf tierärztlicher Behandlung, so wird die Behandlung nur durch den Tierarzt der Hundepension durchgeführt. Anfallende Tierarztkosten werden dem Besitzer zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte während der Betreuungszeit die Hündin läufig werden, wird bei einem Tierarzt unserer Wahl eine Läufigkeitsunterdrückung durchgeführt. Die Kosten sind vom Halter zu tragen. Für eine in der Betreuungszeit entstandene Trächtigkeit wird von der Hundepension keine Haftung übernommen. Ebenfalls keine Haftung besteht bei Ableben des Hundes.
Die Pensionskosten sind bei Übergabe des Tieres in die Hundepension, im Voraus abzgl. der Anzahlung in voller Höhe zu entrichten. Bei vorzeitiger Abholung des Tieres erfolgt keine Erstattung der Pensionskosten. Die Bring- und Abholtage werden als volle Tage berechnet.
Wenn das Tier 3 Tage über den vereinbarten Abholtermin hinaus nicht abgeholt und die Pension von der Verspätung nicht informiert wird, ist die Hundepension berechtigt, das Tier weiter zu vermitteln oder einem Tierschutzverein/Tierheim nach Wahl der Hundepension zu übergeben. Die gesamten anfallenden Kosten inkl. der dadurch entstandenen Pensions-Mehrkosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
Die Hundepension übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (Schmusedecke, Körbchen etc.) oder Schäden am Tier, die das Tier in der Hundepension erleiden könnte, verpflichtet sich aber, das in Pension genommene Tier bestens zu versorgen, es artgerecht unterzubringen, zu füttern und zu pflegen.
Ein Pensionsplatz gilt nur dann als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben in der Hundepension vorliegt, sowie eine Reservierungsgebühr von 20 % als Vorschuss bezahlt wurde. Mit Eingang der Anzahlung ist die Buchung für beide Seiten verbindlich.
Bei Tagesbetreuung wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte außer bei einer Urlaubsbetreuung.
Bei Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Vorschussbetrag. Bei Stornierung von weniger als 3 Tage vor Abgabetermin beläuft sich die Entschädigung auf 7,00 Euro pro Tag und Hund.

Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch
mit stundenlangem Gerede.
Louis "Satchmo" Armstrong