Vertragsbedingungen aus unserem Pensionsvertrag
Der Tierhalter versichert der Hundepension, dass sein Tier bei Abgabe ordnungsgemäß bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt angemeldet, Haftpflicht versichert, sozial verträglich und gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes alle die dadurch entstandenen Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung aller angesteckten Hunde.
Wir empfehlen, bei dem Hund ca. 1 Woche vor dem Aufenthalt bei uns eine Anti-Parasitenbehandlung (Floh- und Zeckenprophylaxe) vorzunehmen z.B. mit Frontline oder Ex-Spot. Ebenfalls empfehlen wir eine Wurmkur.
Die Pension versichert, dass der Gasthund mit uns in Haus und Garten lebt und nicht in der Box oder im Zwinger untergebracht wird. Um unsere und andere Gasthunde zu schützen muß daher ein Hund, der sich aggressiv und zerstörerisch verhält, unverzüglich durch den Tierhalter oder einer von ihm bevollmächtigten Person wieder abgeholt werden.
Richtet das Tier in der Pension Schäden an, so haftet hierfür der Eigentümer, wenn es sich um größere Beschädigungen handelt und der Schaden über 40 EUR liegt. Für Schäden, die das Tier an oder bei Dritten anrichtet, haftet in vollem Umfang der Eigentümer.
Erkrankt das Tier in der Zeit der Pension und bedarf tierärztlicher Behandlung, so wird die Behandlung
nur durch den Tierarzt der Hundepension durchgeführt. Anfallende Tierarztkosten werden dem Besitzer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sollte während der Betreuungszeit die Hündin läufig werden, wird bei einem Tierarzt unserer Wahl eine Läufigkeitsunterdrückung durchgeführt. Die Kosten sind vom Halter zu tragen. Für eine in der Betreuungszeit entstandene Trächtigkeit wird von der Hundepension keine Haftung übernommen.
Die Pensionskosten sind bei Übergabe des Tieres in die Hundepension, im Voraus abzgl. der Anzahlung in voller Höhe zu entrichten. Bei vorzeitiger Abholung des Tieres erfolgt keine Erstattung der Pensionskosten. Die Bring- und Abholtage werden als volle Tage berechnet.
Wenn der Tierhalter oder ein von ihm schriftlich Bevollmächtigter seinen Hund 3 Tage über den vereinbarten Abholtermin hinaus nicht abholt und die Pension von seiner Verspätung nicht informiert, ist die Hundepension berechtigt, das Tier weiter zu vermitteln oder einem Tierschutzverein/Tierheim nach Wahl der Hundepension zu übergeben. Die gesamten anfallenden Kosten inkl. der dadurch entstandenen Pensions-Mehrkosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
Die Hundepension übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände oder Schäden am Tier, die das Tier in der Hundepension erleiden könnte, verpflichtet sich aber, das in Pension genommene Tier bestens zu versorgen, es artgerecht unterzubringen, zu füttern und zu pflegen.
Ebenso haftet die Hundepension nicht bei Entlaufen (z.B. unterm Zaun durchbuddeln) des Tieres.
Ein Pensionsplatz gilt nur dann als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben in der Hundepension vorliegt, sowie eine Reservierungsgebühr von 20 % als Vorschuss bezahlt wurde. Damit ist die Buchung für beide Seiten verbindlich.
Bei Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Vorschussbetrag. Bei Stornierung von weniger als 3 Tage vor Abgabetermin beläuft sich die Entschädigung auf 8,00 Euro pro Tag und Hund.

Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch
mit stundenlangem Gerede.
Louis "Satchmo" Armstrong